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Hilfe bei der dem Gesetzesvorhaben zur E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich ab dem 01.01.2025 in Deutschland.
Ab dem 01.01.2025 dürfen alle Unternehmen in Deutschland untereinander nur noch E-Rechnungen stellen. Sie bekommen die Vorsteuer dann nicht mehr aus Papierrechnungen, sondern nur noch aus den elektronischen Rechnungen.
Die E-Rechnungspflicht für inländische Rechnungen im B2B-Bereich (Business-to-Business) wird zum 01.01.2025 eingeführt. Ausgenommen sind hier bisher noch die Kleinbetragsrechnungen (Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 € nicht übersteigt).
In einem zweiten Schritt will die Bundesregierung ein bundesweit einheitliches elektronisches Einzelumsatz-Meldeverfahren (Meldesystem) einführen – um den Umsatzsteuerbetrug einzudämmen und um eine stärkere Digitalisierung des Steuerverfahrens zu erreichen. Das Meldesystem, welches die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen ermöglichen soll, basiert auf einer Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung.
Ab diesem Tage müssen alle Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können; für die Erstellung und Versendung von elektronischen Rechnungen sollen die Betriebe nach den aktuellen Plänen noch zwei Jahre mehr Zeit erhalten und damit spätestens ab dem 01.01.2027 eigene Rechnungen nur noch elektronisch versenden dürfen.
Was ist eine E-Rechnung?
Als E-Rechnung werden die Rechnungsinformationen elektronisch übermittelt und automatisiert empfangen und weiterverarbeitet. Damit wird eine durchgehende digitale Bearbeitung von der Erstellung der Rechnung bis zur Zahlung der Rechnungsbeträge möglich. Eine E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte – anstelle auf Papier oder in einer Bilddatei wie PDF – in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz dar.
Eine PDF-Rechnung wird zwar in einem elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen. Es handelt sich jedoch um eine digitale und bildhaft repräsentierte Rechnung, die keine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht und damit keine E-Rechnung darstellt.